Schnell und sicher ans Ziel

Transportvorschriften für die Beförderung innerhalb Deutschlands

Die nachstehenden Daten dienen ausschließlich zur Information. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.

Die Transportvorschriften gelten nur für den Straßentransport innerhalb Deutschlands. Bitte informieren Sie sich vor jedem Transport über die in Ihrem Land gültigen Versand- und Transportvorschriften und fordern Sie gegebenenfalls Informationen bei Ihrem Gefahrgutbeauftragten an!

STRASSENTRANSPORT

Bewertung nach einem Punktesystem
1000 Punkte dürfen ohne Gefahrgutführerschein, ohne Kennzeichnung des Fahrzeuges, ohne Tunnelbeschränkung und ohne Gefahrgut-Fahrzeugzulassung transportiert werden.

UN-Nr. Bezeichnung Punkte je Kilogramm Max. zulässige Transportmenge
UN-Nr. 1080 Schwefelhexafluorid (Neugas) 1 kg entspricht 1 Punkt 1.000 kg
UN-Nr. 1058 Verflüssigte Gase 1 kg entspricht 1 Punkt 1.000 kg
UN-Nr. 3163 Schwefelhexafluorid (gebrauchtes Gas gemäß IEC 60480) Verflüssigtes Gas 1 kg entspricht 1 Punkt 1.000 kg
UN-Nr. 3308 Reuse-Gas 1 kg entspricht 50 Punkten 20 kg
UN-Nr. 3162 Reuse-Gas 1 kg entspricht 50 Punkten 20 kg