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Umsetzung der (EU) F-Gase-Verordnung 573/2024 in der Praxis

Die aktuelle (EU) F-Gase Verordnung 573/2024 [extern] ist bindend und direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten anwendbar. Sie enthält erweiterte Pflichten, die für Schaltanlagenhersteller, Wartungsunternehmen und Anlagenbetreiber gleichermaßen relevant sind. Ziel der Verordnung ist weiterhin die Vermeidung von Emissionen.

Im Lieferprogramm von DILO finden sich Produkte und Services, die Sie bei der Umsetzung der aktuellen Richtlinie wirkungsvoll unterstützen.

Hier haben wir einige Artikel der neuen Richtlinie herausgegriffen, die für das SF6-Gashandling in elektrischen Schaltanlagen relevant sind.

Quelle: EU-F-Gase-Verordnung 517/2014 und "Erläuterungen zur neuen F-Gase-Verordnung" des ZVEI (Stand Januar 2017).
Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.

Die Umsetzung der F-Gase-Verordnung erfolgt in Deutschland im Rahmen der Chemikalienschutzverordnung [extern].

In Deutschland ist seit 1998 zudem eine "Freiwillige Selbstverpflichtung zu SF6 in der elektrischen Energietechnik" in Kraft, die von führenden Unternehmen und Verbänden in der Energiebranche unterzeichnet und 2005 aktualisiert wurde. Darin werden Datenaufbereitung und Berichtspflichten geregelt.