Vorschriften und Richtlinien

SF6-Gas

Kyoto-Protokoll / Pariser Abkommen
Gemäß Kyoto-Protokoll [extern] gehört SF6-Gas zu den sechs überwachungspflichtigen Treibhausgasen. Es muss, um Emissionen zu vermeiden, in einem geschlossenen Kreislauf verwendet werden. Das Kyoto-Protokoll wurde von 191 Teilnehmerstaaten bis 2020 verlängert mit dem Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

Das Pariser Abkommen ist eine Vereinbarung zur Minderung von klimaschädlichen Treibhausgasen im Rahmen der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change) [extern] in Bezug auf Klimaveränderungen ab dem Jahr 2020. Das Abkommen wurde auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention in Paris von 195 Staaten ausgehandelt und am 12. Dezember 2015 verabschiedet.

IEC-Richtlinie 62271-4
Diese Richtlinie schreibt die Rückgewinnung von SF6-Gas bis zu einem Endvakuum von < 20 mbar vor. Durch die Verwendung von DILO SF6-Servicegeräten wird dieser Wert bei Weitem übertroffen. DILO-Servicegeräte erreichen je nach Modell ein Endvakuum von bis zu < 1 mbar.

IEC-Richtlinie 60480:2019
Sie legt die Grenzwerte für die Wiederverwendung von SF6-Gas in Schaltanlagen der Mittel- und Hochspannung fest.