Schnell und sicher ans Ziel
Transportvorschriften für die Beförderung innerhalb Deutschlands
Die nachstehenden Daten dienen ausschließlich zur Information. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.
Die Transportvorschriften gelten nur für den Straßentransport innerhalb Deutschlands. Bitte informieren Sie sich vor jedem Transport über die in Ihrem Land gültigen Versand- und Transportvorschriften und fordern Sie gegebenenfalls Informationen bei Ihrem Gefahrgutbeauftragten an!
STRASSENTRANSPORT
Bewertung nach einem Punktesystem
1000 Punkte dürfen ohne Gefahrgutführerschein, ohne Kennzeichnung des Fahrzeuges, ohne Tunnelbeschränkung und ohne Gefahrgut-Fahrzeugzulassung transportiert werden.
UN-Nr. | Bezeichnung | Punkte je Kilogramm | Max. zulässige Transportmenge |
---|---|---|---|
UN-Nr. 1080 | Schwefelhexafluorid (Neugas) | 1 kg entspricht 1 Punkt | 1.000 kg |
UN-Nr. 1058 | Verflüssigte Gase | 1 kg entspricht 1 Punkt | 1.000 kg |
UN-Nr. 3163 | Schwefelhexafluorid (gebrauchtes Gas gemäß IEC 60480) Verflüssigtes Gas | 1 kg entspricht 1 Punkt | 1.000 kg |
UN-Nr. 3308 | Reuse-Gas | 1 kg entspricht 50 Punkten | 20 kg |
UN-Nr. 3162 | Reuse-Gas | 1 kg entspricht 50 Punkten | 20 kg |