Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungsleistungen

der

DILO Armaturen und Anlagen GmbH

DILO Grid Solutions GmbH

DILO Hydrogen GmbH

Frundsbergstr. 36, 87727 Babenhausen

 

DILO Service GmbH

Schöneggweg 22A, 87727 Babenhausen

(Stand 03/2026)

1. Allgemein und Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungsleistungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der DILO Armaturen und Anlagen GmbH („DILO“) und deren jeweiligen Geschäftspartnern, die von DILO Schulungsleistungen beziehen („Kunden“).

 

(2) Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

(3) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Anmeldung des Kunden gültigen Fassung bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass DILO in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Die AGB werden dem Kunden spätestens mit dem Angebot in Textform zur Verfügung gestellt. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter AGB :: DILO – Allgemeine Geschäftsbedingungen einsehbar.

 

(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als DILO ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn DILO in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos leistet.

 

(5) Klarstellend weist DILO darauf hin, dass Individualvereinbarungen mit dem Kunden Vorrang vor diesen AGB haben. Zu deren Wirksamkeit bedarf es in gleicher Weise der Schrift- oder Textform, wie dies für einseitige Rechtsgeschäfte des Kunden nach Vertragsschluss gegenüber DILO gilt.

 

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

2. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Anmeldungen für die Schulungen von DILO („Schulungen“) müssen spätestens eine (1) Woche vor Schulungsbeginn gegenüber DILO per E-Mail, per Telefon oder über die entsprechende Anmeldemaske (Ausfüllen der Pflichtfelder) durch den Kunden erfolgen. Die Anmeldemaske wird auf der jeweiligen Landingpage der gewählten Schulung („Landingpage“) angezeigt.

 

(2)Nach Eingang der Anmeldung des Kunden wird DILO gegenüber dem Kunden den Eingang der Anmeldung bestätigen und die Anmeldung intern prüfen (u.a. in Hinblick auf Vollständigkeit sowie Über- und Unterbelegung der Schulung gem. Ziffer 2.6 dieser AGB).

 

(3) Fällt die interne Prüfung positiv aus, kann DILO dem Kunden ein entsprechendes unverbindliches Angebot unterbreiten

 

(4) Der Kunde hat anschließend 14 Tage Zeit, dieses Angebot textförmlich zu bestätigen. Dies gilt als Antrag i.S.d. § 145 BGB.

 

(5) Nach Eingang der Angebotsbestätigung wird DILO innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Kunden die Teilnahme an der Schulung bestätigen. Die Teilnahme wird dem Kunden textförmlich von DILO bestätigt. Erst durch die Teilnahmebestätigung von DILO erfolgt der Vertragsschluss.

 

(6) Bei der unter den Ziffern 2.2 und 2.3 genannten internen Prüfung wird insbesondere auf Vollständigkeit der eingegangenen Daten und Dokumente des Kunden sowie eine mögliche Über- oder Unterbelegung der Schulung entsprechend der auf der jeweiligen Landingpage unter „Teilnehmerzahl“ genannten Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen geprüft. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

3. Leistung von DILO

(1) DILO ermöglicht dem Kunden nach Vertragsschluss, an der gewählten Schulung zu dem gewählten Termin teilzunehmen. Die Inhalte der jeweiligen Schulungen werden jeweils auf den Landingpages der gewählten Schulungen beschrieben. Die Kunden haben keinen Anspruch auf einen Schulungserfolg.

 

(2) Die Schulung wird in dem auf der jeweiligen Landingpage unter „Dauer der Schulung“ angegebenen Umfang, im dort unter „Seminartermine“ genannten Zeitraum sowie an dem unter „Schulungsort“ benannten Veranstaltungsort durchgeführt, sofern nicht im Angebot abweichend angegeben oder individuell vereinbart.

 

(3) Soweit nichts anderes angegeben ist, stellt DILO die Schulungsunterlagen (Skript, Übungsaufgaben, Lösungen, Handouts, etc.) in gedruckter und digitaler Form zur Verfügung.

 

(4) Die Schulungen können in den Räumlichkeiten von DILO („DILO Schulungszentrum“), in autorisierten Auslands-Servicezentren („Servicezentren“), online (via „Microsoft Teams“) („Onlineschulungen“) oder in den Räumlichkeiten des Kunden erfolgen („Onsite-Schulungen“). Der Ort der Schulung ist auf der Landingpage der jeweiligen Schulung unter „Schulungsort“ benannt; bei Onsite-Schulungen und Kombinationen verschiedener Räumlichkeiten wird der Ort der Schulung im Einzelfall zwischen DILO und dem Kunden abgestimmt.

 

(5) Zudem bietet DILO Schulungen als E-Learning über den DILO-Campus an.

 

(6) Die Schulungen werden von Mitarbeitern von DILO durchgeführt. Im Einzelfall behält sich DILO vor, externe Dozenten einzusetzen.

​​​​

4. Zusatzvoraussetzungen Onlineschulungen und DILO-Campus

(1) Für Onlineschulungen und den DILO-Campus muss der Kunde

a.       über ein Endgerät (PC, Tablet, Smartphone oder Ähnliches), auf dem ein HTML5-fähiger Browser ausgeführt wird, sowie

b.      über eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite und hinreichend geringer Latenz verfügen.

 

(2) Für Onlineschulungen muss der Kunde zusätzlich

a.       über ein mit dem Endgerät verbundenes Headset sowie

b.      eine im Endgerät integrierte oder mit dem Endgerät verbundene Webcam verfügen.

​​​​

(3) Für Onlineschulungen setzt DILO Microsoft Teams ein, auf dessen Systemanforderungen unter https://learn.microsoft.com/de-de/microsoftteams/teams-client-system-requirements der Kunde hingewiesen wird. Die Kosten für Endgerät, Webcam und Headset sowie für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung hat der Kunde zu tragen. Störungen des Endgeräts, der Webcam und des Headsets sowie der Internetverbindung liegen allein in der Sphäre des Kunden.

 

(4) Während einer Onlineschulung kann der Dozent dem Kunden nur in dem Maße Unterstützung bei technischen Problemen leisten, wie dies den Ablauf der Onlineschulung nicht über Gebühr verzögert und dadurch die anderen Teilnehmer beeinträchtigt. Im Übrigen steht DILO dem Kunden innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zur Unterstützung bei technischen Problemen mit Online-Schulungen und dem DILO-Campus zur Verfügung.

 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Maßgebliche Vergütung ist der zum Anmeldezeitpunkt auf der jeweiligen Landingpage angegebene Preis. Ist auf der Landingpage kein Preis angegeben, gilt bei Vertragsschluss der von DILO im Angebot genannte Preis und Konditionen, sofern die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben.

 

(2) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Rechnung nach dem jeweils letzten Schulungstermin der gebuchten Schulung gestellt. Ist keine Zahlung auf Rechnung als Zahlungsmethode mit dem Kunden vereinbart, ist die Vergütung fällig und entsprechend der individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen des von DILO übersandten Angebots zu zahlen.

 

(3) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist (Ziffer 5.2 dieser AGB) kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. DILO behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von DILO auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

 

6. Zertifikate und Prüfung

(1) Sofern von der jeweiligen Schulung beinhaltet, ermöglicht DILO dem Schulungsteilnehmer („Teilnehmer“), die auf der jeweiligen Landingpage genannten Abschlüsse (bspw. Zertifikate) zu erhalten. Voraussetzung dafür ist die vollständige Teilnahme (durchgängige Anwesenheit an allen Schulungsterminen zu den kommunizierten Schulungszeiten) an der gebuchten Schulung. Sofern der Abschluss mit einer Prüfung und/oder ähnlichen Aufgaben (bspw. bewertete Gruppenarbeit) verbunden ist, ist überdies das Bestehen der Prüfung und/oder ähnlichen Aufgaben erforderlich, um den entsprechenden Abschluss zu erhalten. Die Rahmenbedingungen und Anforderungen an das Bestehen der jeweiligen Prüfung und/oder ähnlichen Aufgaben werden den Teilnehmern im Einzelfall kommuniziert. Für das Bestehen der Prüfung und/oder ähnlicher Aufgabe ist der Teilnehmer eigenverantwortlich; DILO hat keine diesbezügliche Verantwortung.

 

(2) DILO übermittelt etwaige Abschlusszertifikate (bspw. Sachkundebescheinigung) nach Abschluss der Schulung, sofern der Kunde alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen (insbesondere die vollständige Vergütungszahlung) erbracht hat.

 

7. Ausschluss von Schulungen

(1) DILO ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen begründeten Fällen, z.B. bei Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs oder bei Alkohol- und Drogenkonsum, von der weiteren Teilnahme an der Schulung auszuschließen. In diesen Fällen hat DILO einen Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.

 

8. Teilnahmevoraussetzungen, Mitwirkungspflichten

(1) Sofern für eine Schulung besondere Teilnahmevoraussetzungen gelten, sind diese auf der jeweiligen Landingpage ausgewiesen und werden dem Kunden bei Buchung beziehungsweise im Einzelfall gesondert mitgeteilt. Bestehen für eine Schulung keine Teilnahmevoraussetzungen, ist dies entsprechend auf der jeweiligen Landingpage kenntlich gemacht oder es bedarf keiner weiteren Voraussetzung. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist erforderlich, damit der Kunde an der entsprechenden Schulung teilnehmen darf.

 

(2) Auf Nachfrage von DILO hat der Kunde entsprechende Nachweise (bspw. Zertifikate) vorzulegen. DILO ist jedoch nicht verantwortlich, zu überprüfen, ob der Kunde die für die jeweilige Schulungen erforderlichen Voraussetzungen erbringt. Die Teilnahme des Kunden erfolgt in seiner eigenen Verantwortung.

 

(3) Sofern bei den Schulungen von DILO der Einsatz von Kundengeräten (bspw. Service- oder Messgeräte des Kunden) erforderlich ist, weist DILO spätestens mit dem Angebot darauf hin. Der Kunde stellt die Kundengeräte bei den gebuchten Schulungen zu Schulungszwecken zur Verfügung. DILO wird den Kunden im Vorfeld darüber aufklären, welche Kundengeräte benötigt werden und in welchem Zustand sich diese befinden sollen.

 

(4) Sollte bei unseren Schulungen das Tragen von Schutzkleidung erforderliche Teilnahmevoraussetzung sein, weist DILO auf den Landingpages der jeweiligen Schulungen auf diese Teilnahmevoraussetzung hin. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist erforderlich, damit der Kunde an der entsprechenden Schulung teilnehmen darf.

 

(5) Die Teilnahme an den Schulungen setzt voraus, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Schulung nicht unter dem Einfluss von Alkohol (0,0 ‰) oder sonstiger berauschender Mittel steht. DILO ist in diesem Fall berechtigt, bei begründetem Verdacht den Teilnehmer gem. Ziffer 7 dieser AGB von der Schulung auszuschließen.

 

(6) Der Kunde verpflichtet sich, gesetzeskonform zu agieren und alle geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere auch im Hinblick auf die Bereitstellung und Nutzung der Schulungsräumlichkeiten. Dies gilt auch, wenn der Kunde Schulungen, die außerhalb von Deutschland stattfinden, wahrnimmt. Der Kunde wird DILO zudem über besondere, landestypische Rechtsvorschriften im Vorfeld der Schulung, die im Ausland stattfindet, informieren.

 

9. Kündigung

(1) Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern unter den nachfolgenden Ziffern 10 und/oder 11 nicht etwas anderes geregelt ist.

 

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Jede Kündigung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

 

10. Rücktritt

(1) Sofern der Kunde den Rücktritt wirksam gegenüber DILO erklärt hat, gelten folgende Rücktrittsfolgen bezüglich Schulungen im DILO Schulungszentrum und den Onlineschulungen:

a.       Die Pflicht zur Zahlung des Preises entfällt, wenn die wirksame Erklärung des Rücktritts DILO spätestens am 15. Tag vor dem ersten Schulungstermin zugeht.

Der zu zahlende Preis reduziert sich auf 50 %, wenn die wirksame Erklärung des Rücktritts DILO spätestens am 7. Tag vor dem ersten Schulungstermin zugeht.

 

(2) Im Falle eines Rücktritts des Kunden von Onsite-Schulungen oder Schulungen in Servicezentren hat der Kunde den vollen Preis zu zahlen. Darüber hinaus hat der Kunde alle bereits angefallenen und nicht mehr stornierbaren Reise- und Übernachtungskosten von DILO in voller Höhe zu erstatten.

 

(3) Ein Rücktritt des Kunden vom E-Learning im DILO Campus ist, vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen, ausgeschlossen.

 

(4) Der Kunde kann den Rücktritt vom Vertrag jederzeit in Textform erklären. Zur Fristwahrung muss die entsprechende Erklärung schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail bei DILO eingehen.

 

(5) Der Kunde kann die bestätigte Teilnahme eines Teilnehmers jederzeit auf einen schriftlich oder textförmlich von ihm zu benennenden und beim Kunden beschäftigten Ersatzteilnehmer übertragen. Hierdurch entstehen dem Kunden keine Mehrkosten.

 

11. Absage durch DILO

(1) DILO behält sich das Recht vor, Schulungen aus wichtigen Gründen (z.B. krankheitsbedingter Ausfall des Dozenten, sofern kein gleichwertiger Ersatz möglich ist) oder aus Gründen höherer Gewalt (ein äußeres unabwendbares Ereignis wie bspw. Krieg, Naturkatastrophen oder Pandemie) bis einschließlich am jeweiligen Schulungstermin abzusagen.

 

(2) DILO behält sich das Recht vor, bis zum 5. Tag vor dem ersten Schulungstermin aus organisatorischen Gründen (z.B. Absage wegen Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) abzusagen.

 

(3) Im Falle einer Absage durch DILO wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert. Die Vergütungspflicht entfällt in diesem Fall. Sollte bereits eine Zahlung des Kunden bei DILO eingegangen sein, wird die volle Vergütung zzgl. Mehrwertsteuer zurückerstattet. Dies übersteigende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, welche nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens DILO vorliegt. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen des Kunden (z.B. Hotel- und/oder Anreisekosten). Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziffer 15 dieser AGB („Haftung“).

 

12. Änderungsvorbehalt

(1) DILO behält sich das Recht vor, das Schulungsprogramm vor und/oder während der Schulung inhaltlich und/oder organisatorisch (z.B. Pausengestaltung) zu ändern, sofern die Schulung und ihr Nutzen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

 

13. Schulungsunterlagen und Nutzungsrechte

(1) Die im Rahmen der Schulungen zur Verfügung gestellten Lernmaterialien, Skripte, Präsentationen, Lichtbilder und Grafiken („Schulungsunterlagen“) sind urheberrechtlich geschützt. Für von DILO selbst erstellte Schulungsunterlagen erhält der Kunde mit dem Schulungsbeginn ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene Zwecke. Eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird. Für Schulungsunterlagen, Präsentationen oder Prüfungsfragen, deren Nutzung und Weitergabe durch Prüfungsordnungen oder Vorgaben Dritter geregelt ist, gelten ausschließlich die dort festgelegten Einschränkungen; insbesondere ist die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte untersagt. Der Kunde wird vor oder im Rahmen der Schulung auf abweichende Nutzungsrechte und etwaige Einschränkungen hingewiesen. Änderungen durch künftige Prüfungsordnungen oder Regelungen bleiben vorbehalten und werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

14. Hotel- und Anreisekosten

(1) Anreise und Übernachtung sind nicht im Preis inkludiert. Die von DILO u.a. in den „Hotellisten“ genannten Hotels und anderen Unterkünfte sind lediglich unverbindliche Empfehlungen.

 

15. Haftung, Freistellung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet DILO bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

(2) Auf Schadensersatz haftet DILO – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DILO vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a.       für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und

b.      für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von DILO jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

(3) Die sich aus Ziffer 15.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden DILO nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit DILO einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

(4) Der Kunde verpflichtet sich, DILO von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Vertragsleistungen entstehen. Die Verpflichtung zur Freistellung gilt nicht in den Fällen der Ziffern 15.2 und 15.3. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche, soweit diese den Umständen nach geboten ist. DILO wird den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren.

 

16. Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere gemäß der DSGVO). Die Datenschutzerklärung von DILO ist unter Datenschutz :: DILO – Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu finden.

 

17. Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der diese AGB einbeziehenden Vereinbarung ist der Sitz von DILO, sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. DILO ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz/Wohnsitz zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.

 


(2) Die diese AGB einbeziehende Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

 

(3) Änderungen oder Ergänzungen der diese AGB einbeziehenden Vereinbarung oder der AGB selbst bedürfen der Textform. Individualvereinbarungen i.S.d. § 305 b BGB bleiben hiervon unberührt.

 

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

​​​​​​