Ausbildung und Zertifizierung für Personen, die SF6 handhaben
Artikel 10 (EU) F-Gase-Verordnung 517/2014
Nach der F-Gase-Verordnung 517/2014 müssen Personen geschult und zertifiziert werden, die SF6-Gas handhaben. Darunter fallen Tätigkeiten im Rahmen von:
- Installation
- Wartung
- Instandhaltung
- Reparatur
- Stilllegung
- Dichtheitskontrollen
- Rückgewinnung
Die Schulungsinhalte bzw. Mindestanforderungen werden in der Durchführungsverordnung 2015/2066 [extern] geregelt. Bereits erworbene Sachkundenachweise haben unverändert Gültigkeit.
Als staatlich zugelassener Zertifizierungsbetrieb bietet DILO auch Zertifizierungs-Trainings an, die den neuesten Richtlinien entsprechen.
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