Code of Conduct 

der

DILO Armaturen und Anlagen GmbH

DILO Grid Solutions GmbH

DILO Hydrogen GmbH

Frundsbergstr. 36, 87727 Babenhausen

 

DILO Service GmbH

Schöneggweg 22A, 87727 Babenhausen

(Stand 03/2026)

1. Einleitung

Das Unternehmen DILO Armaturen und Anlagen GmbH sowie ihre Tochtergesellschaften, DILO Service GmbH, DILO Grid Solutions GmbH und DILO Hydrogen GmbH, entwickeln gemäß dem Leitspruch „ONE VISION. ZERO EMISSIONS.“ komplette Lösungen für professionelles und emissionsfreies Gasmanagement. Kundenorientierung ist unser zentraler Antrieb, Lösungen zu entwickeln, die Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und technologischen Vorsprung bieten. So entwickelt die DILO Gruppe laufend ihr Leistungsportfolio weiter, um den dynamischen Anforderungen der Märkte gerecht zu werden.

Das Leistungsportfolio von DILO gliedert sich in die folgenden Produktebenen:

  • Lösch- und Isoliergastechnologie
  • Wasserstofftechnologie 
  • Kundenlösungen
  • Services

Der Code of Conduct von DILO beruht auf den folgenden allgemein anerkannten Richtlinien:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen  
  • Global Compact der Vereinten Nationen
  • DILO Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit 
  • Kyoto Protokoll / Pariser Klimaabkommen und folgende Abkommen
  • Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

 

Grundsatz 1: Wahrung der Menschenrechte

DILO bekennt sich ausdrücklich zur Achtung der Menschenrechte in ihrem Einflussbereich. Wir verpflichten uns, weder direkt noch indirekt an Menschenrechtsverletzungen zu beteiligen. Auch von unseren Lieferanten und Kunden erwarten wir einen respektvollen und fairen Umgang mit allen Menschen und die Einhaltung der Menschenrechte in ihrem Einflussbereich. Da die Rechte aller nach dem Verständnis von DILO zu den Menschenrechten gehören, ist deren Einhaltung für uns von grundlegender Bedeutung und unbedingt zu gewährleisten. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Kunden. Ebenso erwarten wir von unseren Lieferanten und Kunden, dass sie beim Einsatz von privaten oder öffentlichen Sicherheitskräften darauf achten, dass diese keine Menschenrechtsverletzungen begehen. Wir als DILO verpflichten uns, dies ebenfalls sicherzustellen.

 

Grundsatz 2: Wahrung der Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen

DILO respektiert das Recht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Es steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frei, eine Arbeitnehmervertretung zu gründen oder Mitglied einer Arbeitnehmervertretung zu werden. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft darf nicht zu Nachteilen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen. Ebenso können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ihre jeweiligen Organisationen auf der entsprechenden Ebene Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge aushandeln und abschließen. Auch unsere Lieferanten und Kunden müssen das Recht ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen respektieren.

 

Grundsatz 3: Wahrung fairer Arbeitsbedingungen

DILO achtet auf faire Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehört die Einhaltung der jeweiligen nationalen Arbeitszeitregelungen ebenso wie der Anspruch auf eine angemessene Entlohnung, die sich mindestens an den jeweiligen gesetzlichen Mindestlöhnen oder geltenden Tarifverträgen orientiert. Ebenso werden alle arbeitsvertraglich vereinbarten Gehälter, Zulagen und national vorgeschriebenen Sozialleistungen gezahlt bzw. abgeführt. Darüber hinaus unterstützt DILO die weitere Qualifizierung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten und Kunden, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern faire Arbeitsbedingungen bieten und sie angemessen entlohnen.

 

Grundsatz 4: Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit und der Kinderarbeit

DILO bekennt sich zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit. Darunter fällt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe erzwungen wird oder die eine Person nicht freiwillig erbringt. DILO erwartet von seinen Lieferanten und Kunden, dass sie ebenfalls keine Form von Zwangsarbeit in ihren Betrieben zulassen. DILO verpflichtet sich, jede Form von Kinderarbeit zu verbieten. Bei der Beschäftigung von Minderjährigen beachtet DILO das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung unter Beachtung der nationalen Bestimmungen. DILO bekennt sich zum Verbot jeglicher Form von Menschenhandel sowie zur Achtung der Rechte von Minderheiten. DILO verlangt von ihren Lieferanten und Kunden, dass sie keine Form von Kinderarbeit oder Menschenhandel in ihren Betrieben dulden. Des Weiteren erwartet DILO, dass die Rechte von Minderheiten von den Lieferanten und Kunden respektiert werden. 
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Kunden, dass sie keine jungen Menschen gefährliche Arbeiten verrichten lassen, dass sie die nationalen Bestimmungen zur Beschäftigung von Minderjährigen einhalten und dass sie durch die Beschäftigung von Kindern deren Ausbildung nicht behindern.

 

Grundsatz 5: Beseitigung aller Formen der Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung

DILO lehnt jede Form von Diskriminierung am Arbeitsplatz ab. Wir respektieren die Privatsphäre unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir bekennen uns zur Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt und setzen uns dafür ein, dass alle Personalentscheidungen (z.B. Einstellung, Beförderung, Aus- und Weiterbildung) vorurteilsfrei und ausschließlich auf der Grundlage der Fähigkeiten und Qualifikationen der betreffenden Person getroffen werden. Aspekte wie ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Identität, Alter, Nationalität, Behinderung, soziale Herkunft, persönliche Beziehungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit dürfen keinen Einfluss auf Beschäftigungsentscheidungen haben. DILO fördert eine Kultur, die es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, ihr persönliches Potenzial voll auszuschöpfen und jederzeit gleichberechtigt ihren Beitrag zu leisten. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Kunden. DILO lehnt jede Form der sexuellen Belästigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab und geht mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dagegen vor. 
Ebenso erwarten wir von unseren Lieferanten und Kunden, dass sie Chancengleichheit und Vielfalt fördern und Diskriminierung bei Beschäftigungsentscheidungen sowie sexuelle Belästigung verhindern.

 

Grundsatz 6: Beachtung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit

DILO hält die geltenden nationalen Gesetze zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit ein. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu bieten, ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir verpflichten uns, die Risiken, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt sind, durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und Unfällen so gering wie möglich zu halten. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bedarfsgerecht gestaltet und unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Alle geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Gesundheitsschutz, zur Arbeitsplatzergonomie und zur Arbeitssicherheit werden eingehalten. Auch unsere Lieferanten und Kunden sind aufgefordert, die geltenden nationalen Gesetze zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einzuhalten. Unsere Lieferanten und Kunden müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um arbeitsbedingte Unfälle, Krankheiten und Todesfälle zu verhindern, um ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.

 

Grundsatz 7: Beachtung des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit

DILO nimmt den Umweltschutz sehr ernst und achtet darauf, dass Umweltrisiken und negative Auswirkungen auf die Umwelt durch vorbeugende Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden.

Dazu gehören insbesondere: 

  • die Reduzierung und effiziente Nutzung des Energieverbrauchs und 
  • die der Unternehmensgröße angemessenen Reduzierung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen, um somit zur Dekarbonisierung beizutragen, 
  • die Reinhaltung der Luft und somit die Steigerung der Luftqualität, 
  • das Management natürlicher Ressourcen, 
  • die Vermeidung von Abfall und Nutzung von Wiederverwendungs- und Recyclingmöglichkeiten, 
  • die Erhaltung der Wasserqualität und der sparsame Gebrauch von Wasser,
  • sowie ein verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement. 

Wir achten auf die Einhaltung der geltenden nationalen Umweltgesetze, -vorschriften und -normen. Darüber hinaus fördern wir den Einsatz moderner, effizienter und umweltschonender Technologien. Dabei wollen wir nach Möglichkeit erneuerbare Energien nutzen, die Bodenqualität erhalten, Lärmemissionen vermeiden, Ökosysteme und Tiere schützen und Ressourcen nachhaltig nutzen. Wir sprechen uns für ein Verbot der Abholzung von Wäldern aus. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten und Kunden, dass sie die Umwelt schützen und die geltenden nationalen Umweltgesetze, -vorschriften und -standards einhalten. Darüber hinaus erwarten wir von unseren Lieferanten und Kunden, dass sie durch ihre Tätigkeit keine vermeidbaren Umweltschäden verursachen, Tiere, die Bodenqualität und die jeweiligen Ökosysteme schützen und Entwaldung vermeiden. Darüber hinaus erwarten wir von unseren Lieferanten und Kunden, dass sie Ressourcen nachhaltig bewirtschaften, Lärmemissionen vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, auf ein Minimum reduzieren und, wo immer möglich, den Einsatz erneuerbarer Energien anstreben. DILO erwartet von ihren Lieferanten und Kunden, dass sie die Vorsorgemaßnahmen des Unternehmens soweit wie möglich ebenfalls umsetzen.

 

Grundsatz 8: Finanzielle Verantwortung und Bekämpfung aller Formen der Korruption, sowie der Geldwäsche

DILO lehnt alle Arten der Korruption einschließlich Bestechung und Erpressung ab. Entscheidungsprozesse dürfen in keinster Weise durch ungebührliche Leistungen (Bargeld, Sachleistungen, Vergnügungsreisen etc.) beeinflusst werden. Geldwäsche ist zu bekämpfen. Interessenkonflikte sind zu vermeiden. Sollte ein persönliches Interesse oder ein Interessenkonflikt bestehen, so ist dies offenzulegen. Durch die Offenlegung entstehen dem Betroffenen von Seitens DILO keine Nachteile. DILO, ihre Lieferanten und Kunden sind sich dabei ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst und halten alle gesetzlichen Vorgaben zur unternehmerischen Buchführung ein. Des Weiteren legen wir finanzielle und nichtfinanzielle Informationen gemäß den geltenden nationalen Gesetzen offen. Auch von unseren Lieferanten und Kunden erwarten wir, dass diese gegen alle Arten der Korruption, Bestechung und Erpressung vorgehen und keinen unlauteren Wettbewerb betreiben. Unsere Lieferanten und Kunden dürfen weder andere bestechen oder erpressen noch selbst Bestechungen akzeptieren. Außerdem dürfen die Lieferanten keinerlei Preisabsprachen mit Mitbewerbern oder ähnliche Vereinbarungen treffen. Wir erwarten, dass auch unsere Lieferanten und Kunden Interessenkonflikte offenlegen und Geldwäsche bekämpfen. Unsere Lieferanten und Kunden sind unbedingt dazu angehalten sich ihrer finanziellen Verantwortung zu stellen und Dokumente nach geltendem Recht und anhand allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen zu führen. Zudem erwarten wir von unseren Lieferanten und Kunden, dass sie finanzielle und nichtfinanzielle Informationen gemäß geltenden nationalen Gesetzen offenlegen. 

 

Grundsatz 9: Schutz des geistigen Eigentums und Verhinderung des Inverkehrbringens gefälschter Teile

DILO schützt das geistige Eigentum von Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Interne Regelungen verhindern das Inverkehrbringen von Plagiaten. Diese Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums und gegen das Inverkehrbringen von Plagiaten sind auch von den Lieferanten und Kunden zu gewährleisten.

 

Grundsatz 10: Beachtung der Vorgaben des Datenschutzes und der Informationssicherheit

DILO stellt sicher, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die jeweils geltenden nationalen Vorschriften und Regelungen zum Datenschutz eingehalten werden. Darüber hinaus stellt  DILO sicher, dass die Anforderungen an die Informationssicherheit bei der Verarbeitung von Informationen ihrer Kunden, Lieferanten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllt werden. Die Einhaltung dieser Regelungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit wird auch von den Lieferanten und Kunden erwartet.

 

Grundsatz 11: Konfliktmineralien und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Der Lieferant informiert DILO, sobald er von seinen Lieferanten Informationen oder Dokumente (z. B. CMRT oder Smelter‘s List) über sogenannte Konfliktmineralien erhält und stellt DILO diese Informationen unaufgefordert zur Verfügung. Der Lieferant muss alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften (z. B. OECD-Richtlinien) bezüglich Konfliktmineralien einhalten. Darüber hinaus muss der Lieferant eine Richtlinie erstellen, um angemessen sicherzustellen, dass Konfliktmineralien (einschließlich Zinn, Wolfram, Tantal und Gold), die in den von ihm hergestellten Produkten verwendet werden, weder direkt noch indirekt bewaffnete Gruppen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, finanzieren oder unterstützen. DILO erwartet von ihren Lieferanten, dass sie nicht gegen die Verbote des § 2 Abs. 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstoßen. Selbstverständlich hält auch DILO diese Verbote ein.

 

Allgemeine Anforderungen

Dieser Code of Conduct legt die Mindeststandards fest, welche DILO anerkennt und deren Einhaltung von allen Lieferanten und Kunden von DILO erwartet wird. Die Festlegung und Umsetzung dieses Code of Conduct verstehen wir als Teil unserer sozial- und umweltverantwortlichen Unternehmensführung und als Chance, die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft langfristig zu unterstützen. Es ist uns daher ein Anliegen, die Umsetzung der hier festgelegten Standards in unserer täglichen Arbeit kontinuierlich zu verbessern. Wir setzen voraus, dass bei allen Aktivitäten die nationalen Gesetze, Regeln und Vorschriften sowie die Zoll- und Exportbestimmungen eingehalten werden. Dabei beachten wir insbesondere die internationalen gesetzlichen Vorgaben und Beschränkungen zur Exportkontrolle und Exportbeschränkung von sicherheitsrelevanten Dienstleistungen und Gütern. Die Einhaltung geltender Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen sowie Embargos (Deutschlands / der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika) erwartet DILO auch von ihren Lieferanten und Kunden.

 

Einhaltung des Code of Conduct

DILO ist zur Durchführung von Vor-Ort-Besichtigungen, sowie zur Durchführung von Audits beim Lieferanten und Kunden berechtigt, um bei Bedarf die Einhaltung der aus diesem Code of Conduct resultierenden Erwartungen/Verpflichtungen durch den Lieferanten und dessen Sub-Lieferanten feststellen zu können. DILO wird entsprechend den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes („LkSG“) turnusmäßige und anlassbezogene Risikoanalysen im Hinblick auf den Lieferanten durchführen. Sofern sich hieraus zusätzliche Erwartungen an den Lieferanten ergeben, um die Schutzziele des LkSG zu erreichen, teilt DILO dies dem Lieferanten schriftlich mit. Der Lieferant hat dann innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab Zugang der Mitteilung diese zusätzlichen Erwartungen zu erfüllen und deren Umsetzung nachzuweisen. Bei Verstößen gegen Gesetze und die hier festgelegten Standards handeln wir konsequent, unter anderem durch das Ergreifen arbeitsrechtlicher Schritte oder die Beendigung von Geschäftsbeziehungen. 

 

Definition

DILO meint damit die DILO Armaturen und Anlagen GmbH sowie ihre Tochtergesellschaften, DILO Service GmbH, DILO Grid Solutions GmbH und DILO Hydrogen GmbH. Die „nationale Gesetzgebung“ für DILO basiert auf deutschen und europäischen Gesetzen, Vorschriften und Regelungen. Die „nationale Gesetzgebung“ für Lieferanten und Kunden basiert auf den am Sitz des Unternehmens geltenden Gesetzen.